Unterrichtsbedingungen
(gültig ab 01.09.2008)
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Angeschlossen an die Jugendmusikschule ist der "Verein der Freunde und Förderer der Jugendmusikschule Großhansdorf e.V.", der der finanziellen Unterstützung unserer Musikschule bezügl. Anschaffung und Reparatur von Musikalien, die an die Kinder verliehen werden können, Unterrichtsvergütungen in besonderen Fällen etc. dient. Um die Jugendmusikschule mit ihren extrem günstigen Konditionen erhalten zu können, ist Ihre Mitgliedschaft in diesem Fördererverein sehr wünschenswert. Der Jahresbeitrag liegt zur Zeit bei mindestens 10 €.

1. Probemonat

Jeder Musikinteressierte, ob Kind oder Erwachsene/r, kann zu Beginn des Instrumentalunterrichts einen „Probemonat“ vereinbaren. Dieser beinhaltet im allgemeinen 4 Termine à 30 Minuten Einzelunterricht. Während des Probemonats kann ein Leihinstrument (soweit vorhanden) von der Jugendmusikschule Großhansdorf e.V. gestellt werden. Die Unterrichtsgebühr für diesen Probemonat entspricht den üblichen Unterrichtstarifen und ist im voraus bar an den jeweiligen Dozenten zu leisten.
Erst nach diesem „Probemonat“ entscheidet sich der Schüler, ob das Instrument wirklich seinen Vorstellungen entspricht und ob die „Chemie“ zwischen ihm und der Lehrkraft harmoniert.
Nach der 3. Unterrichtsstunde erfolgt Rücksprache mit der Jugendmusikschule Großhansdorf, ob und in welcher Form der Unterricht weitergeführt wird.
Ein „Probemonat“ ist nicht an einen kalendarischen Monat gebunden und kann daher jederzeit begonnen werden.

2. Unterrichtszeiten /
Unterrichtsbesuch

Die Eltern verpflichten sich, ihre Kinder zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts sowie zum kontinuierlichen Üben anzuhalten. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Die allgemeinen Ferien des Landes Schleswig-Holstein und schulfreien Tage sowie Tage, an denen die Unterrichtsräume geschlossen sind, gelten auch für die Jugendmusikschule. Eine Aufsichtspflicht des Dozenten besteht nur während des Unterrichts, die Art und Weise der Durchführung des Unterrichts obliegt dem jeweiligem Dozenten.

3. Unterrichtsausfall

Unterrichtsausfall seitens der Jugendmusikschule (z.B. Krankheit des Dozenten) ist bis zu 2 Stunden im Jahr zumutbar. Ab der dritten Stunde besteht ein Anspruch auf Erstattung des Unterrichtsentgelts, sofern der Dozent keine Ersatzstunde anbieten konnte. Die Rückerstattung erfolgt auf Eltern-Antrag immer zum 30. April für das zurückliegende Kalenderjahr.
Vom Schüler versäumter Unterricht wird grundsätzlich nicht nachgeholt. Bei ärztlich attestierter Krankheit des Schülers von mehr als zwei Wochen wird eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts oder bei länger andauernder Krankheit bis zu vier Wochen eine Aussetzung gewährt (ein Antrag muss innerhalb der ersten 2 Wochen nach Erkrankung des Schülers bei der Jugendmusikschule gestellt werden). Bei länger andauernder Krankheit - mehr als vier Wochen - wird eine Aufhebung des Vertrages gemäß der Kündigungsfristen empfohlen.

4. Kündigungsfristen

Die Kündungsfrist beträgt drei Monate, vom kommenden 1. des Folgemonats an gerechnet. Die Kündigung muss der Jugendmusikschule schriftlich vorliegen. Telefonische und mündliche Abmeldungen bei den Dozenten haben keine Gültigkeit. Das Risiko einer Aussetzung oder eines Abbruchs des Unterrichts haben die Eltern selbst zwischen den Kündigungsterminen zu tragen.

5. Haftung

Eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Unterricht oder bei Musikschulveranstaltungen eintreten, wird ausgeschlossen.

6. Anmeldung

Die Anmeldung sowie die obere Ausfertigung des Lastschrifteinzuges müssen innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Unterlagen durch die Jugendmusikschule bei der musikpädagogischen Leiterin, Frau Hartwig, unterschrieben eingegangen sein; anderenfalls wird der Unterricht bis zum Eintreffen der Unterlagen ausgesetzt. Der betreffende Dozent wird seitens der Jugendmusikschule darüber informiert.

7. Unterrichtsgebühren

Für die Anmeldung wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.
Die monatlichen Unterrichtsentgelte sind Raten des Gesamtaufwandes im Jahr, also auch in den Ferien fällig, und können grundsätzlich nur über die Ausstellung einer Einzugsermächtigung bei einem Bankinstitut beglichen werden. Sie werden monatlich im voraus belastet.
Für den Fall des Widerrufs des erfolgten Bankeinzugs durch den Zahlungspflichtigen oder für den Fall der Rücklastschrift oder Nichtdurchführung des Bankeinzuges aus anderen Gründen ist die Jugendmusikschule zur Berechnung der ihr entstanden Spesen und Kosten berechtigt.
Für den Fall der Mahnung erhebt die Jugendmusikschule eine Mahngebühr von je EUR 3,00.

Für Leihinstrumente, die durch die Jugendmusikschule gestellt werden können, berechnet sie eine monatliche Gebühr, die sich am Wiederbeschaffungswert ausrichtet.
Die Schüler/innen bzw. deren Erziehungsberechtigte haften für die pflegliche Behandlung des ausgeliehenen Instrumentes und für die während des Ausleihzeitraumes daran eingetretenen Beschädigungen.